Maler- und Lackierer können sich auf uns verlassen

Über die normale Lohnabrechnung hinaus benötigt das Maler- und Lackierergewerbe spezielle Leistungen.

Um Ihnen soviel Arbeit wie möglich zu ersparen, ist beispielsweise

folgender Service für uns selbstverständlich.

 

 

UK - Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk:

 

ZVK - Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackierhandwerks VVaG:

 

Die Beitragsmeldungen und Urlaubsgelderstattungen werden von uns online übermittelt.

 

Sie erhalten über alle gemeldeten Daten einen Beleg mitgeliefert. 

 

 

  

Mindestlohn im Maler- und Lackierergewerbe

Wir informieren Sie über jede Änderung und machen Sie in jedem Einzelfall aufmerksam, wenn dieser Mindestlohn unterschritten würde.

 

 

 

 

 

 

Rita Meurer e.K.

Inh. V.Pareick

Ihr kompetenter Partner

für Lohnabrechnungen

und Personalverwaltung

 

Telefon 0209 66907

pareick@baulohn-meurer.de

 

Öffnungszeiten

April - Oktober

Montag - Donnerstag

9 Uhr  - 14 Uhr  

Freitag nach Vereinbarung


November - März

Montag - Freitag

9 Uhr  - 16.30 Uhr